§1
Die Stiftung führt als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts den Namen
Anselm von Canterbury Stiftung.
§2
Zweck der Stiftung ist die Förderung von philosophischer, theologischer und ästhetischer Erkenntnis- und Bildungsarbeit im Anschluß an das Werk Anselms von Canterbury.
Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch den Betrieb und die Förderung des Instituts für philosophisch-theologische Forschung und Bildung IThB, die Erhaltung und Unterhaltung des Gregoriushauses, Wolterstraße 9, in Beuron als seine Betriebsstätte sowie die Unterstützung einer möglichen Wiedereinrichtung der Hochschule der Erzabtei St. Martin in Beuron.
Es können darüber hinaus Projekte und Einrichtungen gefördert werden, die – dem Anliegen der Stiftung gemäß – der Bildung von Achtungs- und Verantwortungsvermögen, von Urteilskraft und Vernunft in der Orientierung von Menschen als Personen, der Wahrnehmung ihrer Verfassungsverantwortung als Staatsbürger und der dafür notwendigen Wissenschafts- und Forschungsarbeit dienen.
(Auszug aus der Satzung)